Wir führen eine Statistik zu den Anfragen, die von Ermittlungsbehörden, Einzelpersonen und Organisationen bislang an uns herangetragen wurden. Nimmt man deren Anzahl als Maßstab für die Größenordnung des Missbrauchs, muss man sagen, dass sich der gesetzeswidrige Gebrauch des Dienstes sehr klein ausnimmt. So erhielten wir im Jahr 2008 nur 32 Ersuchen zur Ermittlung von Strafverdächtigen, 2009 waren es 177 und ein Jahr später 99 Anfragen, wobei zu erwähnen ist, dass sich die Zahl der Nutzer von knapp 160.000 im Jahre 2008 auf rund 600.000 im Jahr 2010 nahezu vervierfachte. Mittlerweile kann CyberGhost VPN auf mehr als 2,5 Millionen Kontoinhaber zurückblicken mit weiterhin rückläufigen angemahnten Straftaten. Offensichtlich verübt nur ein sehr, sehr geringer Prozentsatz unserer Anwender Straftaten im Netz.
Nimmt man statt der Anzahl der Anfragen die Schwere der vorgebrachten Straftaten als Maßstab für den Missbrauch des Dienstes, sieht das Bild nicht anders aus. Der signifikant größte Teil der Ersuchen bezieht sich auf Kleinkriminalität wie Warenbetrug, sehr, sehr wenige Anfragen beziehen sich auf schwere Kriminalität und bislang keine auf Terrorismus.
Aktuellere Zahlen der Jahre ab 2011 zeigen den gleichen Trend, wie auch im Transparency Report des Unternehmens nachlesbar, veröffentlicht auf der CyberGhost-Homepage.
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